Die Universitätsklinik für Klinische Pharmakologie führt in Kollaboration mit anderen Abteilungen des AKH Wien regelmäßig klinische Prüfungen in Notfallsituationen an
Personen durch, die nicht in der Lage sind, einzuwilligen. Dieser Aushang erfolgt laut §43a (2) des Arzneimittelgesetzes.